Krankenkassenzuschuss - durch die Anerkennung meiner Kurse von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP)

Unterstütze mithilfe von Präventionskursen deine Gesundheit – und deine Kasse zahlt!

Durch die Anerkennung meiner Kurse durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) bekommst du 80-100 % Krankenkassenzuschuss zu der Kursgebühr.

Was bedeutet die Zentrale Prüfstelle Prävention?

Das Thema Prävention und Gesundheitsförderung nimmt in unserer heutigen Gesellschaft einen immer hören Stellenwert ein.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich für das Thema Qualitätssicherung im Präventionsbereich in der zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zusammengetan. Die ZPP legt in ihrem „Leitfaden Prävention“ einheitliche Standarts für die Qualität gesundheitsbezogener Präventionsangebote fest.

In dem Anerkennungsverfahren wird jede/r Anbieter*in und Kurs einzeln geprüft, wobei die Kurse den Leitlinien entsprechen müssen und die Anbieter*innen die vorgeschriebenen fachlichen, beruflichen und ausbildungsbezogenen Standards erfüllen müssen.

Meine Eltern- und Präventionskurse sind ZPP zertifiziert. Für dich als Kursteilnehmer*in bedeutet das..

  • dass meine Elternkurse sowie meine Kurse im Bereich Achtsamkeit, Resilienz, Stress-management und Entspannung zu 80-100% (je nach Kasse) von deiner Krankenkasse übernommen werden
  • dass du dich auf die geprüfte Wirksamkeit der Kurse verlassen kannst
  • dass du dich auf ein geprüftes Maß an Qualität der Kurse verlassen kannst

Wie funktioniert der Krankenkassenzuschuss?

Der genaue Ablauf der Kostenerstattung beinhaltet vier Schritte:

1. Du nimmst an einem meiner ZPP zertifizierten On-Demand oder Live-Online Kursen teil

2. Ich schicke dir am Ende des Kurses eine Teilnahmebescheinigung per Mail zu

3. Du reichst diese ausgestellte Teilnahmebescheinigung bei deiner Krankenkasse ein

4. Du erhältst den Krankenkassenzuschuss: je nach Krankenkasse werden dir 80-100 % der Kursgebühr erstattet.

Zuschuss von deine(m/r) Arbeitgeber*in für dein gesundheitliches Engagement

Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können Arbeitnehmer*innen auch von den Arbeitgeber*innenzuschüsse für Präventionskurse und andere Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung bekommen. Die Zuschüsse sind bis 600 € jährlich steuerfrei. Du kannst dich also sowohl an deine Krankenkasse als auch an deine Arbeitgeber*in wenden, wenn du aktiv etwas mit meinem Kursangebot für dich und deine Gesundheit tun möchtest!

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