Betriebliche Gesundheitsförderung (bgm)
Die Gesundheit, Zufriedenheit und das Wohlbefinden Ihrer Arbeitnehmer*innen ist eine der wichtigsten Ressourcen Ihres Unternehmens. Durch betriebliches Gesundheitsmanagement (bgm) können Sie aktiv die physische und psychische Gesundheit ihrer Arbeitnehmer*innen schützen und stärken.
Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz als Gegengewicht zu Stress und Überlastung
Immer häufiger kommt es in der heutigen Zeit der zunehmenden Globalisierung und Technologisierung, der Arbeitsverdichtung und gestiegenen Anforderungen an die Flexibilität, die Qualität und die Fachlichkeit zu Stress und Überforderung der Arbeitnehmer*innen. Dauerhafte Überlastung stellt eine ernsthafte gesundheitliche Gefahr für Ihre Arbeitnehmer*innen dar.
Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird eine immer stärkere Herausforderung und oftmals eine große Belastungsprobe in der heutigen Zeit der ständigen Erreichbarkeit und der immer schwieriger werdenden Trennung der Bereiche Arbeitszeit und Familienzeit.
In Folge dessen entstehen Motivationsprobleme, Überforderung, physische und psychische Krankheiten bis hin zu Burnout und immer mehr Fehlzeiten im Unternehmen.
Möglichkeiten der Stärkung der Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer*innen
Sie können als Arbeitgeber*in bewusst diesen Kreislauf durchbrechen, indem Sie in die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz investieren!
Durch die Zertifizierung meiner Anbieterqualifikation nach fachlichen Mindeststandards sowie die Anerkennung meiner Präventionskurse bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) können Sie als Arbeitgeber*Innen Vorteile im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (bgm) nutzen.
Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können Sie ihren Arbeitnehmer*innen Zuschüsse für Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (bgm) sowie zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes geben. Diese Zuschüsse sind bis zu einer Höhe von 600 Euro pro Arbeitnehmer*in im Jahr steuerlich befreit.
Maßnahmen können steuerbefreit geleistet werden, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen.
Diese sind:
- Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (zertifizierte Präventionskurse),
- nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen und
- Leistungen betrieblicher Gesundheitsförderung im Handlungsfeld „gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“
Das gibt Ihnen als Arbeitgeber*in die Möglichkeit, entweder aus meinen bei der ZPP zertifizierten Kursformaten im Bereich
zu wählen oder aber ein ganz individuell auf Ihr Unternehmen und Ihre Arbeitnehmer*innen passendes Angebot von mir erstellen zu lassen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf als ein Schwerpunkt der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
Explizit wird in dem Leitfaden Prävention von der GKV (2023, S. 123) gefordert, dass die betriebliche Gesundheitsförderung auch „die Bewältigung der Folgen des demographischen Wandels unterstützen und zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben beitragen“ soll.
Für diesen Themenbereich eignen sich insbesondere meine Elternkurs-Angebote:
Fördern Sie durch betriebliches Gesundheitsmanagement (bgm) eine positive, gesunde Arbeitsumgebung in Ihrer Firma!
Bei Interesse melden Sie sich gern bei mir und wir finden das für Ihr Unternehmen und Ihre Arbeitnehmer*innen individuell passende Angebot